❌ Welche Gründe gibt es für nicht nutzbare Sitzplatzreservierungen?
Unterschiedliche Ursachen können dazuführen, dass du einen reservierten Sitzplatz nicht nutzen kannst. Für die Erstattung spielt es eine entscheidende Rolle, ob es sich um ein Verschulden der Bahn oder um Eigenverschulden handelt.
Bei Eigenverschuldung bewertet die Bahn, ob deine Reservierung grundsätzlich nutzbar gewesen wäre. Trifft einer dieser Fälle zu, bekommst du dein Geld in der Regel nicht zurück:
Achte darauf, dass dein reservierter Platz nicht während der gesamten Fahrt freigehalten werden muss. Nach der Abfahrt am gebuchten Startbahnhof hast du genau 15 Minuten Zeit, den Platz einzunehmen. Sobald diese Zeit abgelaufen ist, können andere Passagiere den Platz bis zum Ende ihrer Fahrt nutzen. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich.
Deine Chancen auf eine Rückzahlung sind allerdings groß, wenn du deinen Platz aus Gründen nicht nutzen kannst, die nicht in deiner Hand liegen. Ein Bahnverschulden liegt vor allem unter folgenden Umständen vor:
Trifft einer der genannten Gründe auf deine Situation zu, ist es sinnvoll, eine Rückerstattung zu beantragen. Wie genau das funktioniert, erfährst du weiter unten.
Im Rahmen von Fahrplanänderungen kommt es vor, dass nach deiner Buchung ein anderer Zug als geplant eingesetzt wird, weshalb deine Sitzplatzreservierung entweder seitens der Bahn aufgehoben oder automatisch auf den Ersatzzug umgebucht wird. Wichtige Informationen dazu findest du in der E-Mail, die die Deutsche Bahn dir vor Antritt der Reise zusendet. Wenn eine Umbuchung erfolgt, bekommst du in der Regel nicht die Option, die Reservierung zu stornieren und dein Geld zurückzufordern.