Kein Platz trotz Sitzplatzreservierung? So bekommst du dein Geld von der Deutschen Bahn zurück

Du stehst vor deinem reservierten Platz und er ist belegt oder nicht vorhanden? Das ist mehr als ärgerlich – es kostet dich Geld! Aber wusstest du, dass du in vielen Fällen das Recht hast, deine Reservierungsgebühr zurückzufordern?

Wir zeigen dir, welche versteckten Fallen du vermeiden musst (Stichwort: 15-Minuten-Frist!) und wie du mit wenigen Klicks dein Geld von der Deutschen Bahn zurückholst. Wann liegt wirklich ein Bahnverschulden vor? Die überraschende Antwort und die genaue Anleitung findest du hier!

Kein Platz trotz Sitzplatzreservierung So bekommst du dein Geld von der Deutschen Bahn zurueck
Gerade auf überfüllten Strecken spart man sich mit einer Sitzplatzreservierung den Stress, beim Einsteigen so schnell wie möglich einen freien Sitzplatz finden zu müssen. Ärgerlich ist es, wenn der Sitzplatz dann trotz Reservierung nicht zur Verfügung steht. Welche Gründe das haben kann, wann du einen Anspruch auf Rückerstattung hast und wie du ihn geltend machen kannst, erfährst du hier.

🧐 Habe ich ein Recht auf einen Sitzplatz?

Viele Menschen gehen davon aus, dass ein gültiges Zugticket einen Sitzplatz garantiert. Tatsächlich berechtigt eine Fahrkarte aber lediglich zur Beförderung. Daher ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Rückzahlung oder Entschädigung für einen nicht verfügbaren Sitzplatz zu erhalten, den du vorher nicht auch gebucht hast. Ohne Sitzplatzreservierung kannst du stattdessen jeden freien (nicht reservierten) Platz im Zug einnehmen, den du findest. Anschließend kann dir dieser Sitzplatz prinzipiell nicht mehr weggenommen werden, bis deine Fahrt endet. Ausnahmen bilden nur gesondert ausgewiesene Sitzplätze. Das können zum Beispiel Schwerbehindertenplätze oder Sitze in Kleinkindabteilen sein. Passagiere mit der entsprechenden Berechtigung erhalten hier den Vorrang. Außerdem musst du einen Platz freigeben, der von einem anderen Fahrgast reserviert wurde.

🧐 Habe ich ein Recht auf einen Sitzplatz?

Viele Menschen gehen davon aus, dass ein gültiges Zugticket einen Sitzplatz garantiert. Tatsächlich berechtigt eine Fahrkarte aber lediglich zur Beförderung. Daher ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Rückzahlung oder Entschädigung für einen nicht verfügbaren Sitzplatz zu erhalten, den du vorher nicht auch gebucht hast. Ohne Sitzplatzreservierung kannst du stattdessen jeden freien (nicht reservierten) Platz im Zug einnehmen, den du findest. Anschließend kann dir dieser Sitzplatz prinzipiell nicht mehr weggenommen werden, bis deine Fahrt endet. Ausnahmen bilden nur gesondert ausgewiesene Sitzplätze. Das können zum Beispiel Schwerbehindertenplätze oder Sitze in Kleinkindabteilen sein. Passagiere mit der entsprechenden Berechtigung erhalten hier den Vorrang. Außerdem musst du einen Platz freigeben, der von einem anderen Fahrgast reserviert wurde.

❌ Welche Gründe gibt es für nicht nutzbare Sitzplatzreservierungen?

Unterschiedliche Ursachen können dazuführen, dass du einen reservierten Sitzplatz nicht nutzen kannst. Für die Erstattung spielt es eine entscheidende Rolle, ob es sich um ein Verschulden der Bahn oder um Eigenverschulden handelt.

Bei Eigenverschuldung bewertet die Bahn, ob deine Reservierung grundsätzlich nutzbar gewesen wäre. Trifft einer dieser Fälle zu, bekommst du dein Geld in der Regel nicht zurück:
Achte darauf, dass dein reservierter Platz nicht während der gesamten Fahrt freigehalten werden muss. Nach der Abfahrt am gebuchten Startbahnhof hast du genau 15 Minuten Zeit, den Platz einzunehmen. Sobald diese Zeit abgelaufen ist, können andere Passagiere den Platz bis zum Ende ihrer Fahrt nutzen. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich.

Deine Chancen auf eine Rückzahlung sind allerdings groß, wenn du deinen Platz aus Gründen nicht nutzen kannst, die nicht in deiner Hand liegen. Ein Bahnverschulden liegt vor allem unter folgenden Umständen vor:
Trifft einer der genannten Gründe auf deine Situation zu, ist es sinnvoll, eine Rückerstattung zu beantragen. Wie genau das funktioniert, erfährst du weiter unten.

Im Rahmen von Fahrplanänderungen kommt es vor, dass nach deiner Buchung ein anderer Zug als geplant eingesetzt wird, weshalb deine Sitzplatzreservierung entweder seitens der Bahn aufgehoben oder automatisch auf den Ersatzzug umgebucht wird. Wichtige Informationen dazu findest du in der E-Mail, die die Deutsche Bahn dir vor Antritt der Reise zusendet. Wenn eine Umbuchung erfolgt, bekommst du in der Regel nicht die Option, die Reservierung zu stornieren und dein Geld zurückzufordern.

Kann ich eine Sitzplatzreservierung stornieren?

Du hast Ticket und Sitzplatzreservierung gebucht, möchtest die Fahrt dann aber doch nicht mehr antreten? In einem solchen Fall kannst du deine Fahrkarte zwar meist stornieren, das Geld für deine Reservierung erhältst du aber nicht zurück.

🚉 Was gilt bei Reservierungen im Regionalverkehr?

Auf bestimmten Strecken des Nahverkehrs lassen sich mittlerweile ebenfalls Sitzplätze reservieren. In Verbindung mit einem gültigen Ticket kostet die Reservierung 1 € pro Sitzplatz. Für Abokunden bietet die Deutsche Bahn alternativ eine Dauerreservierung für 40 € im Jahr an. In manchen Regionen ist sie sogar kostenlos erhältlich. Mit einer Dauerreservierung kannst du von montags bis freitags jeweils einen Platz für eine Hin- sowie für eine Rückfahrt reservieren. Für die Rückerstattung gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Sitzplätzen in ICs und ICEs. Du kriegst dein Geld also auf Antrag zurück, sofern ein Bahnverschulden für die fehlende Sitzmöglichkeit trotz Reservierung verantwortlich ist. Die Höhe der Rückzahlung beträgt 1 € pro nicht nutzbarer Reservierung. Das gilt gleichermaßen für Einzel- und Dauerreservierungen im Nahverkehr.

Übrigens: Die Auszahlung einer Rückerstattung erfolgt erst ab einer Summe von vier Euro. Du kannst aber mehrere Anträge sammeln und sie zusammen einreichen, um diesen Mindestbetrag zu erreichen.

💸 Wie beantrage ich eine Erstattung?

Für die Beantragung der Rückerstattung der Reservierungsgebühren stehen dir drei verschiedene Wege zur Verfügung.

Am unkompliziertesten ist die Nutzung des Online-Formulars. Das geht in deinem DB Kundenkonto oder im DB Navigator. Wähle zunächst dein Reiseticket aus und starte dann den Online-Antrag. Markiere nun als Grund für die Erstattung „Verspätung unter 60 Minuten“ und dann „Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen“. Anschließend werden noch ein paar Details zu den genauen Umständen deiner Reise abgefragt.

Wenn du deine Sitzplatzreservierung nicht online gebucht hast, kannst du die Entschädigung auch über die Auftragssuche auf bahn.de beantragen. Du findest das Formular unter „Fahrgastrechte“ und weiter unter „Entschädigung beantragen“. Halte unbedingt die Auftragsnummer deiner Reservierung bereit, damit alles klappt.

Alternativ steht es dir offen, das Fahrgastrechte-Formular herunterzuladen, auszufüllen und dann per Post an das Servicecenter der Deutschen Bahn zu schicken. Du erhältst das Formular auch direkt beim Servicepersonal oder an einem DB Schalter. Vergiss nicht, vorhandene Reservierungsbelege beizulegen. Nutze dann folgende Anschrift, um den Antrag einzureichen:
Achtung: Wenn du einen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen möchtest, solltest du nicht zu lange damit warten. Wie auch bei anderen fahrgastrechtlichen Ansprüchen gilt bei der Deutschen Bahn eine Frist von zwölf Monaten für die Antragstellung einer Rückzahlung.

So klappt die Erstattung

Im Zweifel spielt es dir in die Karten, wenn du beweisen kannst, dass dein Sitzplatz wirklich nicht verfügbar ist und du keine Schuld daran trägst. Ein Beispiel: Mach ein Foto vom Wagenanzeiger, um zu zeigen, dass der Wagen mit deinem Sitzplatz nicht angehängt ist.

Außerdem ist es immer eine gute Idee, dir vom Zugpersonal bestätigen zu lassen, dass du deinen reservierten Sitzplatz nicht nutzen kannst. Ein Beispiel: Wurde dein Sitzplatz doppelt gebucht, kann dir jemand vom Servicepersonal einen Beleg dafür ausstellen. Diesen fügst du deinem Antrag später bei, um deinen Anspruch auf Rückzahlung zu unterstützen.

Wichtig: Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf die Deutsche Bahn. Wenn du mit einem anderen Unternehmen wie FlixTrain reist, gelten andere Regelungen zur Erstattung von Sitzplatzreservierungen.