Anschlusszug verpasst wegen Verspätung – welche Rechte habe ich?

Wer regelmäßig mit der Deutschen Bahn fährt, kennt dieses Problem bestimmt: Sie haben ein Ticket für zwei Züge gebucht. Der erste Zug hat jedoch Verspätung, sodass Sie den Anschlusszug verpassen. Dann verlieren Sie nicht nur Zeit. Sie müssen unter Umständen auch ein neues Ticket kaufen.

Die gute Nachricht: In vielen Fällen besteht Anspruch auf Erstattung der Kosten. Wie hoch diese ausfällt und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in der folgenden Übersicht.

Anschlusszug verpasst wegen Verspätung welche Rechte habe ich

🧐 Was ist die Zugbindung – und wann wird sie aufgehoben?

Für viele Tickets der Deutschen Bahn gilt die sog. Zugbindung. Das heißt, Fahrgäste dürfen nur mit dem Zug fahren, der auf dem Ticket vermerkt ist.

Diese Zugbindung fällt weg, wenn Sie den Anschlusszug verpasst haben. Wichtig: Das Verschulden muss bei der Deutschen Bahn – nicht bei Ihnen – liegen: z. B. weil der erste Zug Verspätung hatte oder ausgefallen ist.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie besitzen ein Nahverkehrs-Ticket von Bamberg nach München Hauptbahnhof. Da der Regionalexpress von Bamberg nach Nürnberg Hauptbahnhof verspätet abgefahren ist, haben Sie den Regionalzug von Nürnberg nach München verpasst. Nun können Sie problemlos den nächsten Zug nehmen, ohne ein neues Ticket zu kaufen.

Welche Regeln gelten für den neuen Anschlusszug?

Achte darauf, dass dein reservierter Platz nicht während der gesamten Fahrt freigehalten werden muss. Nach der Abfahrt am gebuchten Startbahnhof hast du genau 15 Minuten Zeit, den Platz einzunehmen. Sobald diese Zeit abgelaufen ist, können andere Passagiere den Platz bis zum Ende ihrer Fahrt nutzen. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich.

Deine Chancen auf eine Rückzahlung sind allerdings groß, wenn du deinen Platz aus Gründen nicht nutzen kannst, die nicht in deiner Hand liegen. Ein Bahnverschulden liegt vor allem unter folgenden Umständen vor:

Muss ich für den neuen Anschlusszug ein Ticket kaufen?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, welches Ticket sie ursprünglich gekauft haben.

Tickets im Fernverkehr

Besitzen Sie bereits ein Ticket für den Fernverkehr (z. B. ICE oder IC), müssen Sie nichts tun. Sie können jeden beliebigen Zug des Fern- oder Nahverkehrs nehmen, um ihr Ziel zu erreichen.

Die einzige Ausnahme stellen Super-Sparpreise im Fernverkehr dar. Wollen Sie damit Nahverkehrszüge auf bestimmten Streckenabschnitten nutzen, müssen Sie ein zusätzliches Ticket kaufen. Die Website der Deutschen Bahn nennt Strecken der Westfalenbahn. Allerdings können Sie sich die Kosten für dieses Ticket nachträglich erstatten lassen (siehe unten).

Tickets im Nahverkehr

Nehmen wir an, Ihr verpasster Anschlusszug war Teil des Nahverkehrs. Sie könnten nun den nächsten verfügbaren Nahverkehrszug zum Zielort nehmen. Möchten Sie stattdessen den Fernverkehr nutzen, benötigen Sie ein neues Ticket. Dieses müssen sie selbst kaufen. Anschließend haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung durch die Deutsche Bahn.

Beachten Sie: Eine Erstattung ist nur möglich, wenn Sie andernfalls mindestens 20 Minuten zu spät am Ziel ankommen würden.

Dazu ein Beispiel: Aufgrund von Verspätungen verpassen Sie den Anschlusszug – einen Regionalexpress nach Wiesbaden. Dieser hätte Wiesbaden um 12:30 Uhr erreicht. Der nächste Regionalexpress erreicht Wiesbaden erst um 12:51 Uhr. In diesem Fall dürfen Sie auf den Fernverkehr ausweichen und erhalten die Kosten für das Ticket zurück.

Sonstige Verkehrsmittel

Nicht immer ist die Weiterfahrt mit dem Zug möglich, wenn der Anschlusszug verpasst wurde. Dann können Sie auf Verkehrsmittel wie Reisebusse, Taxis etc. zurückgreifen und sich die Kosten erstatten lassen.

Beachten Sie jedoch, dass dies nach § 11 EVO (Eisenbahnverkehrs-Verordnung) nur in zwei Fällen möglich ist:

1) Sie haben den letzten Zug verpasst. Mit dem Schienenverkehr können Sie Ihr Reiseziel nicht mehr vor 24:00 Uhr desselben Tages erreichen.

2) Der zweite Fall betrifft Nachtzüge. Eigentlich würden Sie Ihr Reiseziel zwischen 00:00 und 05:00 Uhr erreichen. Aufgrund von Ausfällen/Verspätungen verzögert sich die Ankunftszeit jedoch um mehr als 60 Minuten.

Dieselbe Regelung gilt für stark ermäßigte Fahrkarten wie das Deutschlandticket. Nur wenn Bedingung 1) oder 2) erfüllt ist, dürfen Sie damit kostenlos Züge des Fernverkehrs nutzen. Andernfalls erfolgt keine Erstattung. Das neue Ticket müssten Sie dann selbst zahlen.

Wie kann ich mir die Kosten für ein Anschlussticket erstatten lassen?

Um sich die Kosten erstatten zu lassen, gehen Sie folgendermaßen vor:

Als Erstes kaufen Sie das neue Ticket am Bahnschalter oder Automaten. Bewahren Sie die Quittung auf.

Nun stellen Sie einen Antrag auf Erstattung der Kosten. Zuständig hierfür ist das Servicecenter Fahrgastrechte der Deutschen Bahn.

Mehrere Optionen kommen infrage: So können Sie den Antrag online stellen. Das funktioniert entweder über Ihr Kundenkonto auf bahn.de, in der DB Navigator-App oder über die Auftragssuche auf bahn.de, falls Sie kein Kundenkonto besitzen.

Darüber hinaus stellt die Deutsche Bahn ein Formular zur Verfügung, das manuell ausgefüllt wird. Sie finden dieses Formular als PDF-Datei auf der offiziellen Website.

Muss ich Belege einreichen?

Ob Belege nötig sind, hängt von der Form des Antrags ab. Ein Beispiel: Im Kundenkonto und in der DB Navigator-App werden viele Daten automatisch gespeichert. Evtl. ist dort bereits ersichtlich, dass Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten haben. Dieser Komfort fällt beim manuellen Antrag weg. Sie müssen selbst nachweisen, dass Sie Ihren Anschlusszug durch das Verschulden der Deutschen Bahn verpasst haben. Möglich sind z. B. Screenshots des aktualisierten Online-Fahrplans.

Ungeachtet der Antragsart – Online oder in Papierform – müssen Sie einen Beleg des neuen Tickets bzw. der Fahrtkosten einreichen. Daraus ergibt sich die Höhe der Erstattung.

Wie viel Geld erstattet die Deutsche Bahn, wenn ich meinen Zug verpasst habe?

Nehmen wir an, Sie haben Ihren Anschlusszug aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls verpasst. Müssen Sie nun ein neues Ticket kaufen, um Ihr Ziel zu erreichen, haben Sie Anspruch auf volle Erstattung der Kosten.

Dasselbe gilt, wenn Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen mussten – z. B. ein Taxi. Allerdings beträgt die Obergrenze 120 Euro. Hat die Taxifahrt z. B. 130 Euro gekostet, müssen Sie 10 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

Ich habe den Zug verpasst – besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Wie bereits erwähnt, muss die Deutsche Bahn Ihnen die Kosten für ein Anschlussticket bzw. die Weiterfahrt erstatten. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Verspätung ab.

Szenario 1): Sie kommen 60–119 Minuten später am Ziel an als geplant. Dann erhalten Sie 25 % des ursprünglichen Fahrkarten-Preises als Entschädigung.

Szenario 2): Wenn die Verspätung mehr als 119 Minuten beträgt, stehen Ihnen 50 % des Ticket-Preises zu.

Beachten Sie: Ist das Verkehrsunternehmen nicht für die Verspätung verantwortlich, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Das wäre z. B. bei starkem Unwetter oder einer Sabotage durch Dritte der Fall. Diese Regelung gilt seit 2023. Auch sog. Bagatellbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.