Jedes Jahr werden etwa 250.000 Gegenstände in den Fundstellen der Deutschen Bahn abgegeben. Das entspricht circa 650 pro Tag. In 60 % aller Fälle kommt ein registrierter Gegenstand wieder zu seinem Besitzer zurück. Wenn du also gerade etwas in einem DB-Zug oder in einem Bahnhofsbereich verloren hast, stehen deine Chancen auf ein Happy End ganz gut. Welche Schritte du dafür unternehmen musst, erfährst du hier.
Die Deutsche Bahn stellt eine Datenplattform mit dem Namen „Verloren&Gefunden“ zur Verfügung. Hier kannst du deinen Verlust in einem Formular angeben und beschreiben. Abgefragt wird vor allem, wo du wann was verloren hast. Achte dabei darauf, den abhanden gekommenen Gegenstand so detailreich und wahrheitsgemäß wie möglich zu beschreiben. Es gibt immer auch ein Textfeld für zusätzliche Angaben.
Alternativ kannst du dich auch an einen Mitarbeiter der DB-Information wenden, um deinen Verlust bekannt zu geben. Es ist nur wichtig, dass du den Verlust innerhalb von zwei Monaten nach dem Verlustdatum meldest. Danach hast du kein Recht mehr darauf, deinen Gegenstand zurückzuerhalten.
Achtung: Du kannst nur verlorene Gegenstände ab einem Wert von 15 Euro melden. Das gilt aber nicht für Dinge mit einem immateriellen Wert, also zum Beispiel für ein Fotoalbum oder für ein Buch mit einer persönlichen Widmung.Nachdem du die Verlustmeldung erfasst hast, kannst du zunächst einmal nur noch abwarten. Der Fundservice der Deutschen Bahn meldet sich normalerweise, sobald ein gefundener Gegenstand zu deiner Verlustmeldung zugeordnet werden konnte. Nach vier Wochen wird die Suche automatisch eingestellt, ohne dass du darüber extra benachrichtigt wirst.
Um einen gefundenen Gegenstand zurück zu erhalten, hast du zwei Optionen. Die eine besteht darin, ihn persönlich am mitgeteilten Lagerort abzuholen. Dabei handelt es sich entweder um den Bahnhof in der Fundstelle oder um das zentrale Fundbüro in Wuppertal. Letzteres hat montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Vergiss nicht, deinen Personalausweis oder deinen Reisepass mitzubringen, damit du deine Identität bestätigen kannst. Deine zweite Option ist, dir den Gegenstand per Post zuschicken zu lassen. Das ist allerdings teurer, da du die Kosten für Versand und Verpackung selbst trägst.
Die Deutsche Bahn erhebt eine Gebühr für das Fundsachenmanagement. Die genaue Höhe des Entgelts richtet sich nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art der Rückgabe, also ob du den Gegenstand persönlich abholst oder ob du ihn dir zuschicken lässt. Für die ersten sieben Tage nach der Abgabe eines Fundes bewahrt die Bahn den Gegenstand in der lokalen Fundstelle auf. Das ist in der Regel die Fundstelle des Zielbahnhofs von der Zugverbindung, in der der Verlust geschehen ist.
Holst du den Gegenstand innerhalb dieser Zeitspanne dort ab, beträgt die Gebühr fünf Euro. Nach Ablauf dieser Frist wird der Gegenstand nach Wuppertal versendet, wo sich das zentrale Fundbüro der Deutschen Bahn befindet. Hier kostet die direkte Abholung 15 Euro. Wenn du dich für einen Postversand entscheidest, musst du zusätzlich für Verpackung und Versand zahlen. Berechnet werden bis zu 35 Euro. Teurer wird es bei Sperrgut oder beim Versand ins Ausland.
Es ist sinnvoll, wenn du besonders wertvolle oder dir wichtige Gegenstände mit deinem Namen und deinen Kontaktinformationen kennzeichnest. So kann dir im Falle eines Verlustes besser geholfen werden. Für das Gepäck gibt es Gepäckanhänger für genau diesen Zweck. Du kannst sie kostenlos in vielen der DB Informationen bekommen.
Besonders heikel wird es, wenn du Ausweise, Bankkarten oder elektronische Geräte wie Smartphones oder Laptops im Zug verlierst. Hier solltest du zusätzlich zum DB Fundservice schnell handeln. Bei verlorenen Personalausweisen oder Reisepässen musst du den Verlust sofort bei der Polizei oder deinem Bürgeramt melden, damit die Dokumente gesperrt werden können. Ähnlich läuft es bei Bankkarten: Informiere deine Bank umgehend, damit niemand mit deiner Karte bezahlen kann.
Elektronische Geräte werden von der Deutschen Bahn zwar wie normale Fundsachen behandelt, sollten aber von dir schnellstmöglich über die Herstellerfunktionen gesperrt werden. So schützt du deine persönlichen Daten, falls der Gegenstand in falsche Hände geraten ist. Kommt das Gerät beim Fundservice an, kannst du es wie jede andere Fundsache abholen oder dir zusenden lassen.
Wenn du nichts verloren hast, hast du vielleicht etwas gefunden, das offensichtlich in einem Zug oder an einem Gleis vergessen wurde. In diesem Fall bist du laut Gesetz zu einer Abgabe dieses Gegenstands verpflichtet. Es reicht aus, wenn du ihn an einen Mitarbeiter übergibst. Lass dir aber vom Personal unbedingt bestätigen, dass du den Fund gemacht hast.
Wenn es zu einer Rückgabe des Gegenstands an seinen Besitzer kommt, wird dir als Finder mitgeteilt, wer der Eigentümer ist und wo er wohnt. Auf diese Weise kannst du deinen Anspruch auf Finderlohn gegen diese Person geltend machen. Einen solchen Anspruch hast du, sofern der Gegenstand mehr als 50 Euro wert ist. Die Höhe des Finderlohns hängt vom exakten Wert ab. Sie beträgt maximal 2,5 % des Objektwerts.
Nachdem die Lagerfrist für einen Gegenstand abgelaufen ist, wird er gemeinsam mit anderen nicht abgeholten Objekten öffentlich versteigert. Die Versteigerung findet jeden Donnerstag im Fundsachenversteigerungsraum der Bahnhofshalle im „Hauptbahnhof Wuppertal“ statt. Ein Sachverständiger schätzt die Gegenstände, sodass diese nicht unter ihrem Schätzwert abgegeben werden. Die Bezahlung muss stets bar erfolgen. Nach dem dritten Aufruf erhält der Meistbietende das zur Versteigerung ausgestellte Objekt.